Zahnärztlicher Notdienst

Hier finden Sie den zahnärztlichen Notdienst in Bayern:

https://www.notdienst-zahn.de/index.php?id=7

 

Der Notdienst in Oberfranken wird direkt von der KZV Bayerns verwaltet und angezeigt.

 

Der Notdienst wird direkt für Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort angegeben. Wenn für diesen Bereich an diesem Tag kein Dienst eingeteilt ist, wählen Sie bitte das gewünschte Tagesdatum rechts oben auf der Seite.

 

In Bayern gibt es an Wochenenden, Feier- und Brückentagen einen zahnärztlichen Notdienst.

 


Wenn Sie Montag bis Freitag in den Abend- oder Nachtstunden starke Zahnschmerzen bekommen, rufen Sie bitte zunächst Ihren Hauszahnarzt oder einen anderen Zahnarzt in Ihrer Nähe an. Meistens hat die Praxis auf ihrem Anrufbeantworter eine Telefonnummer angegeben, unter der Sie den Zahnarzt im Notfall erreichen können.

 

Auch (Zahn)kliniken bieten Hilfe.

 

Bei Zahnschmerzen - auch sehr heftigen - handelt es sich in der Regel um keine lebensbedrohende Krankheit. Ein Schmerzmittel kann kurzfristig Linderung schaffen. Lassen Sie sich in der nächsten notdienstbereiten Apotheke beraten.

 

Fragen zu den Notdiensten in Ihrer Region beantwortet die oberfränkische Bezirksstelle der KZVB:

 

Tel. 0921 65025

Fax 0921 68500

E-Mail bez.oberfranken@kzvb.de

 

Textquelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung

Bayerns (KZVB), K.d.ö.R., Fallstr. 34, 81369 München


Veröffentlichung und Bekanntgabe des Notdienstes

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die oberfränkische Bezirksstelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns hat für das Jahr 2020 ein Informationsblatt zur Bekanntgabe und Veröffentlichung der zahnärztlichen Notdienste erstellt.

Download
Notdienst Schritt für Schritt
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Das Verzeichnis der für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte in Ihrer Region kann zukünftig der Internetseite www.notdienst-zahn.de entnommen werden.

 

Für die Bekanntgabe und Veröffentlichung in den regionalen Medien oder für die Zahnarztpraxen können Sie hier eine fortlaufend aktualisierte Liste der diensthabenden Praxen im zahnärztlichen Notdienst für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Voraus erstellen. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Zeitraum kurzfristige Änderungen möglich sind!

 

Der zahnärztliche Notdienst ist an den Tagen eingerichtet, an denen Sprechstunden allgemein ausfallen. An diesen Tagen ist der zeitliche Umfang des Notdienstes einheitlich auf die Zeit von 10 bis 12 Uhr und von 18 bis 19 Uhr festgesetzt. In dieser Zeit muss der für den Notdienst eingeteilte Zahnarzt in seiner Praxis anwesend sein. In der übrigen Zeit muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen. Darauf ist bei der Veröffentlichung des zahnärztlichen Notdienstes hinzuweisen.

 

Wir empfehlen, bei der Bekanntgabe und Veröffentlichung des zahnärztlichen Notdienstes auf die o. g. Internetseite und/oder die Telefonnummer der Notdienst-Tonbandansage der Bezirksstelle Oberfranken zu verweisen, welche für die entsprechenden Zeiträume unter der Telefonnummer 0921 761647 zu hören ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre KZVB-Bezirksstelle Oberfranken

Informationen zur Notfalldienstplanung

Die Einteilung zum zahnärztliche Notdienst für das Folgejahr kann ab Ende Juli in der Bezirksstelle in Bayreuth,

Tel. 0921 65025, erfragt bzw. im Login-Bereich der Homepage des ZBV Oberfranken eingesehen werden.

Notfalldienstplanung für das Folgejahr

VERÖFFENTLICHUNG

der zahnärztlichen Notfalldienstplanung für das Folgejahr ab Ende Juli!

  • Abfrage bei der KZV Bayerns, Bezirksstelle Oberfranken, bzw. beim ZBV Oberfranken unter der Telefonnummer 0921 65025.
  • Der Zeitraum und die Möglichkeit zum Abrufen und Ausdrucken der geplanten Einteilungen werden in der Ausgabe 2 der MZO (Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken) bekannt gegeben, ebenso die dafür benötigten LOGIN-Angaben (Passwort) für die Zahnarztpraxen.
  • Eine Einsicht in die Planung ist bei den Kollegenversammlungen (ab Ende Juli) ebenfalls möglich.

 

TAUSCHMÖGLICHKEIT

für den Notdienst des Folgejahres besteht vom Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zum 30. September!

  • Nach diesem Stichtag erfolgt zeitnah die Veröffentlichung und Versendung des Notfalldienstes an alle Zahnarztpraxen in Oberfranken.
  • Die Tauschmöglichkeit besteht ab diesem Zeitpunkt nur noch in dringenden Notfällen (Urlaub oder Geburtstage sind keine Notfälle!)